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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin - 2 M 15.00

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 M 15.00
Datum
18.10.2000
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin), Sonstige
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hinsichtlich der Gewährung von Prozesskostenhilfe ab. Neben dem Petitionsgesetz kommt auch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz nicht als Anspruchsgrundlage für die Einsicht im Petitionsverfahren des Abgeordnetenhauses in Frage. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes beschränkt sich auf Stellen, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen; dies ist beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses nicht der Fall.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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Verfahrensgang