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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 L 16.13

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 L 16.13
Datum
13.02.2013
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Das Gericht versagt eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundesinnenministerium auf Einsicht in Vermerke/Gutachten zu einem Parteiverbotsverfahren. Es fehlt an der Dringlichkeit, da kein gegenwärtiger Anlass für die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Presse besteht, der die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen kann.
Schlagwort
Entwürfe oder Vorarbeiten, Prozessuales
Download
2 L 16.13 - 13.02.2013 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang