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Verwaltungsgericht Berlin - 2 L 16.13
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 L 16.13
- Datum
- 13.02.2013
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
- Kurztext
- Das Gericht versagt eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundesinnenministerium auf Einsicht in Vermerke/Gutachten zu einem Parteiverbotsverfahren. Es fehlt an der Dringlichkeit, da kein gegenwärtiger Anlass für die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Presse besteht, der die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen kann.
- Schlagwort
- Entwürfe oder Vorarbeiten, Prozessuales
- Download
- 2 L 16.13 - 13.02.2013 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang