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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 87.15

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 87.15
Datum
02.09.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Bundesrechtsanwaltskammer erfüllt als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Behördenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes, dessen Anwendungsbereich sich folglich auf die Kammer erstreckt. Im Ergebnis des Urteils sind die beantragten Kopien des Protokolls einer Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer unter Schwärzung der Angaben zu Personen, die an den Beratungen teilgenommen haben, herauszugeben. Der Antrag im Hinblick auf die Herausgabe ungeschwärzter Kopien sowie anderer Unterlagen ist im Übrigen neu zu bescheiden. Dabei bedarf es der Anhörung Betroffener ebenso wie einer Prüfung, ob der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zur Vertraulichkeit behördlicher Beratungen noch zum Tragen kommt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung
Download
2 K 87.15 - 02.09.2016
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang