Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 84.18
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 84.18
- Datum
- 05.12.2019
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass die Ausnahme des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz von Unterlagen oberster Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, den Erlass von Rechtsverordnungen ebenso wenig umfasst wie die Mitwirkungen an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. Bei der Darlegung von Ablehnungsgründen ist die Behörde nicht auf jene Gründe beschränkt, die sie bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht hat. Das Begriffsverständnis des Umweltinformationsrechts von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bleibt durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unberührt. Im Ergebnis sind die Unterlagen unter Vornahme von Aussonderungen herauszugeben.
- Schlagwort
- Strafverfolgung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Internationale Beziehungen, Schutz besonderer Verfahren, Prozessuales, Ablehnungsbegründung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Begriffsbestimmung
- Download
- 2 K 84.18 - 05.12.2019
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang