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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 84.18

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 84.18
Datum
05.12.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass die Ausnahme des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz von Unterlagen oberster Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, den Erlass von Rechtsverordnungen ebenso wenig umfasst wie die Mitwirkungen an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. Bei der Darlegung von Ablehnungsgründen ist die Behörde nicht auf jene Gründe beschränkt, die sie bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht hat. Das Begriffsverständnis des Umweltinformationsrechts von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bleibt durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unberührt. Im Ergebnis sind die Unterlagen unter Vornahme von Aussonderungen herauszugeben.
Schlagwort
Strafverfolgung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Internationale Beziehungen, Schutz besonderer Verfahren, Prozessuales, Ablehnungsbegründung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Begriffsbestimmung
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2 K 84.18 - 05.12.2019
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang