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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 48/20

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 48/20
Datum
08.12.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet das zuständige Bundesministerium, Informationszugang zu bestimmten Unterlagen im Zusammenhang mit der sogenannten "Pkw-Maut" zu gewähren. Vergaberechtliche Vertraulichkeitspflichten stehen der Offenlegung von Protokollen über Verhandlungsgespräche nicht entgegen. Die Wettbewerbsrelevanz entfällt, weil das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, die Verträge gekündigt und die Vertragsinhalte vollständig veröffentlicht worden sind. Eine prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Hinblick auf mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind von der Beklagen zudem nicht nachvollziehbar und plausibel dargelegt worden.
Schlagwort
Interessenabwägung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
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2 K 48/20 - 08.12.2021
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang
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