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Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 48/20
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 48/20
- Datum
- 08.12.2021
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet das zuständige Bundesministerium, Informationszugang zu bestimmten Unterlagen im Zusammenhang mit der sogenannten "Pkw-Maut" zu gewähren. Vergaberechtliche Vertraulichkeitspflichten stehen der Offenlegung von Protokollen über Verhandlungsgespräche nicht entgegen. Die Wettbewerbsrelevanz entfällt, weil das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, die Verträge gekündigt und die Vertragsinhalte vollständig veröffentlicht worden sind. Eine prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Hinblick auf mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind von der Beklagen zudem nicht nachvollziehbar und plausibel dargelegt worden.
- Schlagwort
- Interessenabwägung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
- Download
- 2 K 48/20 - 08.12.2021
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang
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