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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 248.12

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 248.12
Datum
16.11.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verurteilt einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), einem Insolvenzverwalter Akteneinsicht in das Beitragskonto des Insolvenzschuldners und damit zusammenhängende Unterlagen zu gewähren. Für Rechtsstreitigkeiten über Informationsansprüche nach dem IFG ist unabhängig vom Inhalt der amtlichen Information und unabhängig vom Klagegegner der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Insolvenzrechtliche bzw. auf das Insolvenzverfahren bezogene Vorschriften über Auskunftsansprüche sind gegenüber dem IFG nicht vorrangig; sie betreffen nur allgemein privatrechtliche Rechtsverhältnisse in Insolvenzverfahren und Informationsansprüche der dort Beteiligten untereinander. Die begehrten Informationen unterliegen zumindest dem Insolvenzverwalter gegenüber keiner Geheimhaltungspflicht, so dass das Sozialgeheimnis insoweit nicht berührt ist. Die Akteneinsicht ist ausgeschlossen, soweit durch Offenlegung der Information den Sozialversicherungsträgern Nachteile im Wettbewerb drohen. Die hier begehrten Informationen zu bestimmten Zahlungsvorgängen lassen erkennbar keine Rückschlüsse auf Leistungsdaten zu, die im Wettbewerb der Sozialversicherungsträger relevant sind.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Fiskalische Interessen, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales
Download
2 K 248.12 - 16.11.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang
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