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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 23.10

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 23.10
Datum
10.02.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht keinen Anspruch auf Informationszugang vor, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit. Mögliche Anschläge von Terroristen auf Infrastruktureinrichtungen des Bundes fallen in den Schutzbereich dieser Bestimmung. Was den Grad der Gewissheit über die nachteiligen Auswirkungen betrifft, lässt die Vorschrift die Möglichkeit ausreichen. Eine entsprechende Prognose muss plausibel und nachvollziehbar sein, ist aber nur in engen Grenzen verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Informationen über bestimmte Angaben aus der "Bauwerksdatenbank Bundesfernstraßen" werden deshalb zu Recht geheimgehalten. Darüber hinaus sind sie in berechtigter Weise als Verschlusssache eingestuft worden und deshalb ebenfalls nicht zugänglich.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsaspekte
Download
2 K 23.10 - 10.02.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang
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