Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 198.17
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 198.17
- Datum
- 11.04.2019
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Nachdem der Klägerin während des Gerichtsverfahrens von der Beklagten die begehrte Einsichtnahme in den "Bestand Globke" beim Beigeladenen zugesagt und sie damit klaglos gestellt wurde, fehlt ihr das Rechtsschutzinteresse für die Erwirkung eines Urteils. Die von der Beklagten zu Protokoll des Gerichts abgegebene Zusicherung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt.
- Schlagwort
- Existenz von Unterlagen, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 2 K 198.17 - 11.04.2019
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang
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