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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 198.17

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 198.17
Datum
11.04.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Nachdem der Klägerin während des Gerichtsverfahrens von der Beklagten die begehrte Einsichtnahme in den "Bestand Globke" beim Beigeladenen zugesagt und sie damit klaglos gestellt wurde, fehlt ihr das Rechtsschutzinteresse für die Erwirkung eines Urteils. Die von der Beklagten zu Protokoll des Gerichts abgegebene Zusicherung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt.
Schlagwort
Existenz von Unterlagen, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
2 K 198.17 - 11.04.2019
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang
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