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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 179.10

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 179.10
Datum
01.09.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Der Herausgabe eines Gutachtens, das eine rheinland-pfälzische Behörde in Auftrag gegeben und später der beklagten Berliner Stelle zur internen Verwendung überlassen hatte, steht ein Ausnahmetatbestand des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes entgegen, nach dem das Einsichtsrecht nicht besteht, soweit Mitteilungen öffentlicher Stellen, die nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen, ohne deren Zustimmung offenbart werden. Zudem hatte der Antragsteller bereits einen erfolglosen Antrag auf Informationszugang bei der rheinland-pfälzischen Behörde gestellt.
Schlagwort
Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern
Download
2 K 179.10 - 01.09.2011 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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