Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 176.14

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 176.14
Datum
18.06.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Deutsche Bundestag muss Auskunft über die Zahl der an Verbandsvertreter ausgestellten Hausausweise sowie über die Namen der Verbände geben. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handelt es sich um eine Verwaltungsaufgabe (Ausübung des Hausrechts), die dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt. Die Freiheit des Abgeordnetenmandats ist nicht betroffen; insbesondere lassen die Zahl und die Namen der Verbände keine Rückschlüsse auf die Parlamentarischen Geschäftsführer zu, welche für ihre Fraktionen die Anträge auf Hausausweise zeichnen. Auch der Schutz personenbezogener Daten kommt nicht zum Tragen, da durch diese Informationen keine Rückschlüsse auf das Verhalten natürlicher Personen möglich sind.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Personenbezogene Daten
Download
2 K 176.14 - 18.06.2015
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang
-