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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 169.19

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 169.19
Datum
27.01.2022
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht Berlin weist eine Klage ab, die auf die Herausgabe von Informationen im Zusammenhang mit sogenannten "Cum-Cum-Geschäften" - in ihrer steuerrechtlichen Bewertung umstrittene Wertpapiertransaktionen - gerichtet war. Grund für die Entscheidung ist die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Wahrnehmung von Kontroll- und Aufsichtsaufgaben, konkret der Aufsicht der Finanzbehörden über Kreditinstitute bzw. Banken. Teilweise stehen dem Informationszugang auch spezialgesetzliche Geheimhaltungsvorschriften entgegen.
Schlagwort
Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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2 K 169.19 - 27.01.2022
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang
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