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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 166/20

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 166/20
Datum
12.05.2022
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Unterlagen des Karenzzeitgremiums der Bundesregierung enthalten personenbezogene Daten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Amtsverhältnis stehen, da die Pflicht zur Anzeige einer Beschäftigung einen ehemaligen Bundesminister in seiner Eigenschaft als früheres Regierungsmitglied betrifft. Daher kommt der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Informationen aus Unterlagen, soweit sie mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis oder einem Mandat des Dritten in Zusammenhang stehen, zur Anwendung. Das Verwaltungsgericht stellt außerdem fest, dass die Vorschrift des Bundesministergesetzes zur Veröffentlichung von Entscheidungen des Gremiums dem Informationsfreiheitsgesetz nicht vorgeht. Vorrangig sind nur solche Rechtsvorschriften, die einen abstrakt identischen sachlichen Regelungsgrund wie das Informationsfreiheitsgesetz aufweisen und sich als abschließende Regelungen verstehen.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
2 K 166/20 - 12.05.2022
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang
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