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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 72.04

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 72.04
Datum
10.05.2006
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Der Offenlegung bestandskräftig festgestellter Füllmengenunterschreitungen steht der Schutzbedarf von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht entgegen. Das Unternehmen hat an der Geheimhaltung dieses Gesetzesverstoßes kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
2 A 72.04 - 10.05.2006 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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