Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 72.04
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 A 72.04
- Datum
- 10.05.2006
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
- Kurztext
- Der Offenlegung bestandskräftig festgestellter Füllmengenunterschreitungen steht der Schutzbedarf von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht entgegen. Das Unternehmen hat an der Geheimhaltung dieses Gesetzesverstoßes kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse.
- Schlagwort
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Download
- 2 A 72.04 - 10.05.2006 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
- -