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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 29.08

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 29.08
Datum
22.10.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Schutz des geistigen Eigentums steht der Herausgabe zum Fragebogen einer Studie sowie zu den auf einer Tagung verwendeten Vortragsfolien des Robert-Koch-Instituts entgegen. Beide Unterlagen stellen ein vom Urheberrecht geschütztes (wissenschaftliches) Schriftwerk dar. Die Studie sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen und dann veröffentlicht werden, so dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Veröffentlichungsinteresse nicht gegeben war. Das Urheberrecht kann auch solche amtliche Werke, die noch nicht im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, schützen. Auch handelt es sich um vertraulich erhobene Daten, an deren vertraulicher Behandlung die Betroffenen weiterhin ein Interesse haben.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Urheberrecht
Download
2 A 29.08 - 22.10.2008
Verfahrensgang
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