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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 132.07

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 132.07
Datum
03.12.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu einer Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, da das Bekanntwerden des Dokuments nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgabe der Bundesanstalt haben kann. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden steht dem Informationszugang entgegen. An die Wahrscheinlichkeit eines Nachteils sind nur geringe Anforderungen zu stellen. Die Stellungnahme betrifft die Frage der Rechtsfähigkeit einer Sparkasse; die Angreifbarkeit ihrer Verträge kann die Kreditwürdigkeit dieser Sparkasse berühren. Zudem hängt die Aufgabenerfüllung der Bundesanstalt auch von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Instituten ab.
Schlagwort
Aufsichtsaufgaben
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2 A 132.07 - 03.12.2008
Verfahrensgang
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