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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 114.07

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 114.07
Datum
22.10.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Robert-Koch-Institut ist eine Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Der Ausnahmetatbestand zum Schutz des Beratungsgeheimnisses steht dem Zugang zu den protokollierten, fachlichen Äußerungen von Mitgliedern der Ständigen Impfkommission (STIKO) jedoch entgegen. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass die STIKO auf hohem Niveau ungehindert arbeiten kann; dazu gehört auch die unbefangene Diskussion über Strategiefragen. Der Zugang zu Informationen, die vertraulich aus dem Ausland übermittelt wurden, ist ausgeschlossen, da die Offenlegung sich nachteilig auf internationale Beziehungen auswirken könnte.
Schlagwort
Interessenabwägung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Internationale Beziehungen
Download
2 A 114.07 - 22.10.2008
Verfahrensgang
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