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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 102.06

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 102.06
Datum
10.10.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Deutsche Bundestag ist verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über Einzahlungen von Bundestagsabgeordneten auf ein Sonderkonto zu erteilen, das der Präsident des Bundestages im Zusammenhang mit der sogenannten Bonusmeilenaffäre im Jahr 2002 eingerichtet hat. Es liegt bereits keine ausdrückliche Vertraulichkeitsabrede zwischen der Bundestagsverwaltung und den Abgeordneten zum Umgang mit Rückzahlungen des Geldwertes dienstlich erworbener Bonusmeilen vor, sodass dahinstehen kann, ob eine zugesagte Vertraulichkeit dazu dient, rechtswidriges Verhalten der Öffentlichkeit nicht bekannt werden zu lassen. Die in Rede stehenden Informationen ermöglichen zudem keinen eindeutigen Rückschluss auf einzelne Abgeordnete; der Ausnahmetatbestand zum Schutz personenbezogener Daten greift somit nicht.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten
Download
2 A 102.06 - 10.10.2007 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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