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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 3927/02

Gericht
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Aktenzeichen
19 K 3927/02
Datum
12.01.2004
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Für den Klageanspruch eines personensorgeberechtigten Elternteils auf Einsicht in Akten eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe ist nicht der Verwaltungs- sondern der Zivilrechtsweg eröffnet. Das Verwaltungsgericht verweist die Sache an das zuständige Amtsgericht und stellt fest, dass der Beklagte als juristische Person des Privatrechts keine Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Prozessuales
Download
19 K 3927/02 - 12.01.2004 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
-