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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 3927/02
- Gericht
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
- Aktenzeichen
- 19 K 3927/02
- Datum
- 12.01.2004
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Für den Klageanspruch eines personensorgeberechtigten Elternteils auf Einsicht in Akten eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe ist nicht der Verwaltungs- sondern der Zivilrechtsweg eröffnet. Das Verwaltungsgericht verweist die Sache an das zuständige Amtsgericht und stellt fest, dass der Beklagte als juristische Person des Privatrechts keine Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Prozessuales
- Download
- 19 K 3927/02 - 12.01.2004 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang
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