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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 3293/03

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
19 K 3293/03
Datum
20.08.2003
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt nur solange, wie eine Behörde über Verwaltungsvorgänge verfügt. Führt ein Zuständigkeitswechsel vor der Klageerhebung zur rechtmäßigen Weitergabe der Akten, ist die Ausgangsbehörde auch nicht zur Rückholung der Unterlagen zum Zweck der Akteneinsicht verpflichtet. Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
19 K 3293/03 - 20.08.2003 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
-