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Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 3293/03
- Gericht
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 19 K 3293/03
- Datum
- 20.08.2003
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Das Informationsfreiheitsgesetz gilt nur solange, wie eine Behörde über Verwaltungsvorgänge verfügt. Führt ein Zuständigkeitswechsel vor der Klageerhebung zur rechtmäßigen Weitergabe der Akten, ist die Ausgangsbehörde auch nicht zur Rückholung der Unterlagen zum Zweck der Akteneinsicht verpflichtet. Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit
- Download
- 19 K 3293/03 - 20.08.2003 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang
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