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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17 L 494/02

Gericht
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Aktenzeichen
17 L 494/02
Datum
21.03.2002
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Behörde auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung zur Vorlage von Bautagebüchern. Die Gefährdung der Erfolgsaussichten der öffentlichen Stelle als Partei in einem Zivilrechtsstreit stellt keinen Ablehnungsgrund dar. Geklagt hatte ein Gewerbetreibender, der zivilrechtlich gegen die Beeinträchtigungen durch eine Baustelle und die daraus entstandenen Umsatzeinbußen vorzugehen beabsichtigte.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren
Download
17 L 494/02 - 21.03.2002 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang