Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17 L 494/02
- Gericht
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
- Aktenzeichen
- 17 L 494/02
- Datum
- 21.03.2002
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Behörde auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung zur Vorlage von Bautagebüchern. Die Gefährdung der Erfolgsaussichten der öffentlichen Stelle als Partei in einem Zivilrechtsstreit stellt keinen Ablehnungsgrund dar. Geklagt hatte ein Gewerbetreibender, der zivilrechtlich gegen die Beeinträchtigungen durch eine Baustelle und die daraus entstandenen Umsatzeinbußen vorzugehen beabsichtigte.
- Schlagwort
- Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren
- Download
- 17 L 494/02 - 21.03.2002 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang