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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17 K 885/05
- Gericht
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
- Aktenzeichen
- 17 K 885/05
- Datum
- 21.09.2006
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Der in der Abgabenordnung normierte Schutz des Steuergeheimnisses bezieht sich nicht auf eine Verfügung, die Auskunft darüber gibt, dass und aus welchen Gründen ein abstraktes, nicht auf einen konkreten Steuerfall bezogenes Rechtsgutachten zu einem Steuerverfahren hinzugezogen wurde. Eine solche Verfügung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben. Die Abgabenordnung stellt hier keine besondere, vorrangige Rechtsvorschrift dar.
- Schlagwort
- (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Auskunftserteilung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, Prozessuales
- Download
- 17 K 885/05 - 21.09.2006 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang
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