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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17 K 885/05

Gericht
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Aktenzeichen
17 K 885/05
Datum
21.09.2006
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Der in der Abgabenordnung normierte Schutz des Steuergeheimnisses bezieht sich nicht auf eine Verfügung, die Auskunft darüber gibt, dass und aus welchen Gründen ein abstraktes, nicht auf einen konkreten Steuerfall bezogenes Rechtsgutachten zu einem Steuerverfahren hinzugezogen wurde. Eine solche Verfügung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben. Die Abgabenordnung stellt hier keine besondere, vorrangige Rechtsvorschrift dar.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Auskunftserteilung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, Prozessuales
Download
17 K 885/05 - 21.09.2006 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
-