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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17 K 5018/09

Gericht
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Aktenzeichen
17 K 5018/09
Datum
16.09.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Anspruch des Insolvenzverwalters besteht gegenüber einem Sozialversicherungsträger auch dann, wenn die Information der Vorbereitung einer Insolvenzanfechtung dient. Um wettbewerbsrelevante Daten, die geeignet wären, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenkassen zu beeinträchtigen, geht es dabei nicht. Das Insolvenzrecht schließt Ansprüche des Insolvenzverwalters auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. Der rechtfertigende Grund für die Ungleichbehandlung der Beklagten gegenüber privaten Krankenkassen ist die nach dem Informationsfreiheitsgesetz normierte besondere Pflichtenstellung der öffentlichen Hand mit der Folge, dass etwaige Ersatzansprüche im Insolvenzverfahren gegen die öffentliche Hand unter erleichterten Bedingungen geltend gemacht werden können.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren
Download
17 K 5018/09 - 16.09.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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