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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 17 K 3920/19

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
17 K 3920/19
Datum
16.01.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob die Freie und Hansestadt Hamburg individualisierte Angaben über die Höhe der Gehälter der Leitungsebene eines Universitätsklinikums veröffentlichen muss. Rechtsgrundlage ist eine Verpflichtung durch das Hamburgische Transparenzgesetz, die wesentlichen Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen einschließlich der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene zu veröffentlichen. Es handelt sich dabei zwar um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Eingriff ist aber im allgemeinen Interesse der Transparenz bei der Verwaltung öffentlicher Mittel gerechtfertigt.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Drittbetroffenheit, Veröffentlichung von Informationen
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17 K 3920/19 - 16.1.2020
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang
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