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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 17 K 361/11

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
17 K 361/11
Datum
30.11.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)
Kurztext
Gegenstand des Informationszugangsbegehrens sind Kunstwerke in hamburgischen Museen. Ein Zugangsanspruch nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz ist ausgeschlossen, weil dieser Anspruch bestandskräftig abgelehnt wurde. Das Gesetz sieht eine Ablehnungsfiktion vor, wenn der Antrag nicht innerhalb einer festgelegten Frist beschieden wird. Gegen diese fingierte Ablehnung hat der Antragsteller versäumt, binnen Jahresfrist Widerspruch einzulegen. Die vom Gesetzgeber vorausgesetzte prinzipielle Trennbarkeit der Information vom Informationsträger ist bei den Kunstwerken nicht gegeben, so dass sie nicht als "Aufzeichnung" und somit nicht als Information im Sinne des Gesetzes gelten. Zudem mangelt es an der Amtlichkeit der Informationen.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales, Begriffsbestimmung
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17 K 361/11 - 30.11.2011
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang