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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 17 K 2974/14

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
17 K 2974/14
Datum
12.08.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht Hamburg hebt einen Gebührenbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung auf. Bei der Festsetzung der Kostenhöhe wurde das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip, nach der die Höhe der Gebühr nicht in einem Missverhältnis zur Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzung der Amtshandlung für den Gebührenpflichtigen stehen darf, nicht ausreichend beachtet. Die Beklagte hat in ihrem Bescheid die Vorschriften des Gebührengesetzes, aus denen sich die Grenzen ihres Ermessens ergeben, weder ausdrücklich benannt oder konkludent angewendet. Das Gericht rechnet aus, dass die tatsächlichen Personalkosten, deren Geltendmachung eine Kostendeckung ergeben würden, bereits geringer sind als die im Bescheid veranschlagten Kosten. Zudem zweifelt es daran, dass die angefallene Arbeitszeit in voller Höhe angesetzt werden darf.
Schlagwort
Kosten, Verwaltungsaufwand
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17 K 2974/14 - 12.08.2015
Verfahrensgang
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