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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 17 K 1679/14

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
17 K 1679/14
Datum
10.12.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Die beklagten Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft stehen, vermittelt durch eine Beteiligungsgesellschaft, im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Verwaltungsgericht stellt einerseits zwar fest, dass der Ablehnung des Antrags auf Informationszugang zu Verträgen über die Aufstellung von Containern für die Sammlung von Alttextilien die Qualität eines Verwaltungsakts zukommt. Andererseits sieht es in der Tätigkeit, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen ausgeübt werden, keine öffentlichen Aufgabe, die dem Rechtsbegriff des "Vertrags der Daseinsvorsorge" aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz entspricht.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
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17 K 1679/14 - 10.12.2014
Verfahrensgang
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