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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 17 K 1312/19

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
17 K 1312/19
Datum
20.03.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht setzt sich mit der Frage des Informationszugangs zu Abschlussarbeiten einschließlich Prüfernoten auseinander. Es erläutert die Voraussetzungen zur Geltendmachung eines entsprechenden Ablehnungstatbestandes des Hamburgischen Transparenzgesetzes zum Schutze der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfverfahren, hält diesen Bezug auf bereits abgeschlossene Prüfungsverfahren aber nicht für einschlägig. Da das Gericht allerdings ohne Aktenkenntnis nicht beurteilen konnte, ob und in welchem Umfang die genannte Ausnahme, nach der auch Angelegenheiten aus dem Bereich der Grundlagenforschung oder anwendungsbezogenen Forschung geschützt sind, erließ es einen Beweisbeschluss zur Vorlage der strittigen Dokumente.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Urheberrecht, Personenbezogene Daten
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17 K 1312/19 - 20.03.2020
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang
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