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Rechtsprechungsdatenbank

Finanzgericht Münster - 15 K 874/10 AO

Gericht
Finanzgericht Münster
Aktenzeichen
15 K 874/10 AO
Datum
25.06.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Finanzgericht verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht. Für die Klage eines Insolvenzverwalters gegen ein Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs des Insolvenzschuldners ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten jedenfalls dann unzulässig, wenn der Kläger seinen Anspruch nicht auf die Vorschriften der Abgabenordnung, sondern ausschließlich auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes NRW stützt. Insofern macht der Kläger als Insolvenzverwalter als nicht am steuerlichen Verwaltungsverfahren Beteiligter auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen einen eigenständig geregelten Informationsanspruch geltend und damit gerade keinen Anspruch, der mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängt.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales
Download
15 K 874/10 AO - 25.06.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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