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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 15 K 4014/07

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
15 K 4014/07
Datum
24.11.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)
Kurztext
Die Ausnahmetatbestände des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz sind eng auszulegen. Die Herausgabe eines Gutachtens, auf dessen Grundlage bereits ein Beschluss gefasst wurde, beeinträchtigt den behördlichen Beratungsprozess nicht mehr. Zudem ist fraglich, ob das in Rede stehende Gutachten überhaupt Rückschlüsse auf den Verlauf einer Beratung erlaubt. Fiskalische Interessen im Wirtschaftsverkehr können nur dort betroffen sein, wo der Staat wie ein Dritter als Marktteilnehmer am Wirtschaftsleben teilnimmt.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fotokopien, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Fiskalische Interessen
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15 K 4014/07 - 24.11.2008
Verfahrensgang
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