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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 28/17

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
15 A 28/17
Datum
30.01.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Gegenstand des Verfahrens ist der Informationsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Berufsgenossenschaft. Dem Anspruch steht das Sozialgeheimnis nicht entgegen, soweit im Hinblick auf die Insolvenzschuldnerin selbst Sozialdaten angefallen sind. Die Befugnis, über von der Berufsgenossenschaft erhobene, die Insolvenzschuldnerin selbst betreffende Sozialdaten zu verfügen, geht auf den Insolvenzverwalter über.
Schlagwort
Schutz besonderer Verfahren, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Fiskalische Interessen, Personenbezogene Daten, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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15 A 28/17 - 30.01.2018
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang