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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - 14967/89

Gericht
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen
14967/89
Datum
19.02.1998
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Europäische Menschenrechtskonvention
Kurztext
In dem Fall "Guerra und andere vs. Italien" stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass Artikel 10 der Menschenrechtskonvention (freie Meinungsäußerung und Information) es einer Regierung zwar verbietet, den Empfang von Informationen zu verhindern, sie jedoch nicht verpflichtet ist, selbst Informationen einzuholen und zu verbreiten. Geklagt hatten Personen, die geltend machten, über die Auswirkungen einer örtlichen Chemiefabrik nicht ausreichend informiert worden zu sein. Allerdings entschied der Gerichtshof, dass eine Verletzung des Artikels 8 der Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens) vorlag. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor.
Schlagwort
Allgemein zugängliche Quelle
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14967/89 - 19.02.1998 (nicht barrierefrei)
Quelle
HUDOC
Verfahrensgang
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