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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Karlsruhe - 14 K 2520/20

Gericht
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
14 K 2520/20
Datum
30.09.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Der Antrag richtete sich auf Lage und Größe aller städtischen Grundstücke einer Gemeinde. Nach Umweltinformationsrecht wurde der Zugang zu Informationen über städtischen Eigentumsverhältnisse abgelehnt, da kein Bezug zu Umweltinformationen besteht. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LFIG) kommt als Rechtsgrundlage für den Anspruch ebenfalls nicht in Betracht, da die Regelung in § 12 Grundbuchordnung als Spezialregelung dem LIFG vorgeht. Das Bekanntwerden der hier begehrten Informationen könnte auch nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr haben, womit der Ausschlusstatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 9 LIFG entgegenstehen würde.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften
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14 K 2520/20 - 30.09.2021
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang
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