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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Stuttgart - 14 K 17293/17

Gericht
Verwaltungsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
14 K 17293/17
Datum
21.02.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass eine Beanstandung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit mangels Regelungswirkung keinen Verwaltungsakt darstellt und deshalb einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist. Außerdem führt das Gericht aus, dass es sich bei der Wahrnehmung von Aufgaben auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg nicht um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, sondern um staatliche Aufgaben, also um Verwaltungsaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, handelt.
Schlagwort
Prozessuales
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14 K 17293/17 - 21.02.2019
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang