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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13a F 17/11

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
13a F 17/11
Datum
05.06.2012
Art der Entscheidung
Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Verweigerung der Aktenvorlage rechtswidrig ist, soweit sie sich auf bestimmte Teile von Protokollen des Hochschulrats der beklagten Universität bezieht. In den übrigen Punkten hält es die Sperrerklärung für rechtmäßig. In seiner Begründung bezieht sich das Oberverwaltungsgericht auf die von der Beklagten dargelegten, konkreten Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Personenbezogene Daten, Prozessuales
Download
13a F 17/11 - 05.06.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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