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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen - 13 ME 394/19

Gericht
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen
13 ME 394/19
Datum
16.01.2020
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Kurztext
Inhalt einer Veröffentlichung auf der Grundlage von § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch kann auch eine detaillierte Schilderung der festgestellten Mängel sein. Eine solche Veröffentlichung ist nicht zu beanstanden, wenn sie inhaltlich richtig ist und möglichst schonend für den Betroffenen erfolgt sowie dem Zweck der Vorschrift dient.
Schlagwort
Veröffentlichung von Informationen
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13 ME 394/19 - 16.01.2020
Quelle
Niedersächsisches Landesjustizportal
Verfahrensgang