Rechtsprechungsdatenbank
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen - 13 ME 394/19
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
- Aktenzeichen
- 13 ME 394/19
- Datum
- 16.01.2020
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- Kurztext
- Inhalt einer Veröffentlichung auf der Grundlage von § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch kann auch eine detaillierte Schilderung der festgestellten Mängel sein. Eine solche Veröffentlichung ist nicht zu beanstanden, wenn sie inhaltlich richtig ist und möglichst schonend für den Betroffenen erfolgt sowie dem Zweck der Vorschrift dient.
- Schlagwort
- Veröffentlichung von Informationen
- Download
- 13 ME 394/19 - 16.01.2020
- Quelle
- Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
- Verfahrensgang