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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 L 1322/03

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 L 1322/03
Datum
18.06.2003
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Einsicht in Unterlagen aus einem Baugenehmigungsverfahren ab. Es verneint unter anderem das Vorliegen von Informationen über die Umwelt: Bauantrag, Baugenehmigung und Bauakte mögen zwar Umweltinformationen enthalten, stellen sich aber nicht selbst als solche dar. Für die Ausführung des Umweltinformationsgesetzes sind zudem diejenigen Behörden zuständig, bei denen die begehrte Information vorhanden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, bei welcher Behörde sich die Verkörperung der Information befindet, sondern darauf, bei welcher sie angefallen ist und welche Behörde deshalb die Verfügungsbefugnis darüber hat. Im vorliegenden Fall wäre also die Ausgangsbehörde und nicht die Widerspruchsbehörde informationspflichtige Stelle gewesen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Download
13 L 1322/03 - 18.06.2003 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang