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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Karlsruhe - 13 K 4994/19

Gericht
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
13 K 4994/19
Datum
18.08.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Beim Informationszugang im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauprojekten stellt das Gericht ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse fest. Das öffentliche Interesse überwiegt auch bei einem Nachteil für den Wettbewerb eines Unternehmens und Geheimhaltungsinteresse eines Dritten. Die Transparenz stellt bei sachgerechter Verwendung öffentlicher Gelder den Sinn und Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg dar. Vertragspartner der öffentlichen Hand (Verwaltung) setzen sich dem Risiko aus, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.
Schlagwort
Interessenabwägung, Drittbetroffenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung
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13 K 4994/19 - 18.08.2020
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang
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