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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 4674/13

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 4674/13
Datum
22.09.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Gegenüber der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien besteht ein Anspruch auf Herausgabe einer analog nutzbaren Kopie eines indizierten Videofilms. Eine amtliche Aufzeichnung liegt auch vor, wenn die Information der Behörde von einem Dritten zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung - hier die Einstufung des Filmmaterials als jugendgefährdend - übermittelt wurde. Das Urheberrecht steht der Herausgabe der Kopie ausnahmsweise nicht entgegen. Bei dem Film handelt es sich zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Werk und die Überlassung der Kopie stellt auch ein Vervielfältigen und Verbreiten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Doch ist es nach diesem Gesetz zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen zu lassen, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet. Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt auch dann vor, wenn die Kopie auf Veranlassung des Antragstellers von der Behörde hergestellt wird. Belange des Jugendschutzes werden durch die Abgabe eines indizierten Films an einen Erwachsenen nicht berührt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Urheberrecht
Download
13 K 4674/13 - 22.09.2014 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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