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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 3033/09

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 3033/09
Datum
13.01.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss, bestimmte Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung des Therapiehinweises für ein Arzneimittel zu erteilen. Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das Geheimhaltungsinteresse der Mitglieder eines Ausschusses der Beklagten bezüglich deren Namen, Titel, akademischen Grad sowie Funktionsbezeichnung. Die Beratungen des Gremiums waren mit dem Beschluss zu dem Therapiehinweis abgeschlossen und sind somit nicht mehr schutzwürdig; auch ist keine Beeinträchtigung künftiger Beratungen zu erwarten. Das Schutzgut der Vertraulichkeit der Beratung ist nicht schon bei einer versuchten Einflussnahme gefährdet, sondern erst, wenn das Ausschussmitglied dieser Versuchung unterliegt. Fachkompetente Vertreter ihrer Disziplin lassen sich aber nicht durch die befürchtete öffentliche Kritik in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen. Der tatsächliche Protokollinhalt erlaubt zudem keinen Rückschluss auf das Verhalten einzelner Teilnehmer. Dies gilt nicht für das Votum der Patientenvertreter. Das Urteil enthält eine ausführliche Bestimmung des Begriffs der Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der bejahten Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
13 K 3033/09 - 13.01.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang