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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 N 165.19
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 N 165.19
- Datum
- 18.05.2020
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
- Kurztext
- Nachdem die Vorinstanz festgestellt hat, dass der Ablehnungstatbestand des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zum Schutz der Tätigkeit der Polizei umfassend gilt und sie die Darlegung einer konkreten Gefährdung nicht für geboten hielt, weist das Oberverwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung zurück. Das Verwaltungsgericht hat den Ablehnungsgrund nicht zu seinen Lasten zu weit gefasst.
- Schlagwort
- Sicherheitsaspekte
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- Verfahrensgang