Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 69.07

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 69.07
Datum
27.01.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz im Hinblick auf einen Informationszugangsantrag zum vollständigen Geschäftsverteilungsplan sowie dem Aktenplan einer Senatsverwaltung. Das Verwaltungsgericht hat die Behörde zu Recht verpflichtet, Informationen über die Bewertungen von Stellen herauszugeben. Selbst wenn ein Personenbezug bestünde, überwöge das Informationsinteresse des Antragstellers. Dem Kläger steht zwar kein Anspruch auf die begehrten Informationen über Angaben zur Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe der Stelleninhaber zu, der Antrag ist jedoch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Hinblick auf die begehrte Ergänzung des zu veröffentlichenden Aktenplans wird die Berufung als unbegründet abgelehnt.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Veröffentlichung von Informationen
Download
12 B 69.07 - 27.01.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang