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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 50.07

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 50.07
Datum
06.11.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, die keinen Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Erteilung der Zustimmung zum Erlass von Rechtsverordnungen der Bundesregierung bzw. eines Bundesministers bei einem Ausschuss des Bundesrates entstanden sind, gesehen hatte. Allerdings stellt das Oberverwaltungsgericht im Gegensatz zu der Vorinstanz fest, dass der Bundesrat mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem Zustandekommen von Rechtsverordnungen des Bundes keine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes wahrnimmt. Auch steht die Vertraulichkeit der Ausschusssitzungen dem Informationsanspruch entgegen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Begriffsbestimmung
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Verfahrensgang