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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 5.17

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 5.17
Datum
22.03.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Vorinstanz zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass der Kläger trotz Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes einen Anspruch darauf hat, dass der Beklagte nach pflichtgemäßem Ermessen über die beantragte Akteneinsicht entscheidet. Ein ungeschriebener Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesucht besteht nicht. Der Gesetzgeber hat mit dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz den allgemeinen Akten- und Informationszugang erschöpfend geregelt.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
12 B 5.17 - 22.03.2018
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang