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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 5.08
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 B 5.08
- Datum
- 05.10.2010
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Oberverwaltungsgericht, dass ein Bundesministerium einen Antrag auf Informationszugang nicht pauschal unter Verweis auf die Geheimhaltung des Regierungshandelns ablehnen kann. Im Zusammenhang mit den Aktenvorgängen des Bundesjustizministerium zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wurde das Ministerium als Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes tätig. Eine Differenzierung zwischen Regierungs- und Verwaltungstätigkeit ist dem Informationsfreiheitsgesetz zudem nicht zu entnehmen. Auch kann der Zugang nicht mit dem Hinweis auf eine vereinbarte Vertraulichkeit abgelehnt werden. Im Hinblick auf Zuschriften dritter Personen ist der Antrag erneut zu bescheiden.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Personenbezogene Daten
- Download
- 12 B 5.08 - 05.10.2010 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Landesrechtsportal Brandenburg
- Verfahrensgang