Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 24.15

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 24.15
Datum
14.07.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Es besteht kein Anspruch auf Informationszugang hinsichtlich der amtlichen Durchwahlnummern und der dienstlichen E-Mail-Adressen der richterlichen Bediensteten des Sozialgerichts Berlin. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist auf Gerichte nur anwendbar, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dieser Tätigkeitsbereich liegt in Bezug auf die begehrten Kontaktdaten der Richterinnen und Richter, die Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen, nicht vor. In Bezug auf nichtrichterliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht ebenfalls kein Informationszugangsanspruch, weil das Informationsinteresse des Klägers den Schutz der personenbezogenen Daten der Gerichtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nicht überwiegt.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Drittbetroffenheit, Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
12 B 24.15 - 14.07.2016
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang