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Verwaltungsgericht Karlsruhe - 11 K 1571/20
- Gericht
- Verwaltungsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 11 K 1571/20
- Datum
- 18.01.2022
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
- Kurztext
- Eine Universität hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben in Bezug auf die Bestellung eines späteren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zum Honorarprofessor. Das Gericht bestätigt den Anspruch auf Zugang zu den Namen der bestellten Gutachter auch ohne deren Einwilligung. Ein Zugang zu den Gutachten selbst wurde verneint, da die Wissenschaftsfreiheit betroffen sei und somit die Ausnahme nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg greife.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
- Download
- 11 K 1571/20 - 18.01.2022
- Quelle
- Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
- Verfahrensgang
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