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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 303/19

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen
10 S 303/19
Datum
06.08.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Dem Landesinformationsfreiheitsgesetz liegt ein funktioneller Behördenbegriff zu Grunde. Im Bereich von Ermittlungsverfahren handelt die Staatsanwaltschaft nicht als Behörde im funktionalen Sinne sondern als Teil der Justiz. Zahlen zur Anklage im Bereich der Cyberkriminalität sind laut Verwaltungsgerichtshof Verwaltungstätigkeit und somit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz zugänglich, wenn kein Bezug zu einem Verfahren besteht. In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit dem Ergebnis von Anklageerhebungen im Bereich der Computerkriminalität.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Existenz von Unterlagen, Strafverfolgung
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10 S 303/19 - 06.08.2019
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang