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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Saarland - 10 K 822/11

Gericht
Verwaltungsgericht Saarland
Aktenzeichen
10 K 822/11
Datum
26.04.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Saarland)
Kurztext
Gegenüber dem saarländischen Innenministerium besteht kein Anspruch auf Übermittlung von Auszügen der Protokolle verschiedener Besprechungen der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder. Im Gegensatz zum Umweltinformationsrecht genügt es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, dass die Behörde die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Unterlagen besitzt. Verfügungsberechtigt ist vielmehr grundsätzlich deren Urheber, also im vorliegenden Fall das Bundesministerium des Innern. Der Informationen suchende Bürger muss sich somit stets an den Urheber der Information halten, um sein Informationsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz wahrzunehmen.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Prozessuales
Download
10 K 822/11 - 26.04.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bürgerservice Saarland
Verfahrensgang
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