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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Freiburg - 10 K 4047/20

Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Aktenzeichen
10 K 4047/20
Datum
30.11.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Nach Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht ein Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma geschlossenen Grundstückskaufvertrag. Die Regelung in § 38 der Gemeindeordnung findet hier - auch analog - keine Anwendung. Die Einsicht in Grundstückskaufverträge einer Gemeinde bewirkt nicht zwingend nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr. Grundstückskaufverträge einer Gemeinde mit einem Dritten sind nicht per se Geschäftsgeheimnisse in dem Sinne des § 6 S. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle beziehungsweise der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, inwiefern sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenlegung nachhaltig verschlechtern würde.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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10 K 4047/20 - 30.11.2021
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang
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