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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Saarland - 10 K 1140/07

Gericht
Verwaltungsgericht Saarland
Aktenzeichen
10 K 1140/07
Datum
04.12.2007
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Zur Begründung der Versagung der begehrten Prozesskostenhilfe verweist das Verwaltungsgericht auf seine örtliche Unzuständigkeit. Der Anspruch auf Informationserteilung ist gegenüber derjenigen Behörde anzubringen, die zuständigkeitshalber im Besitz der gewünschten Informationen ist. Deren Sitz (vorliegend in einem anderen Bundesland) ist maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Schlagwort
Prozessuales
Download
10 K 1140/07 - 04.12.2007 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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